Ultraleicht fliegen lernen


Der LSV-Hayingen e.V. bietet Ultraleichflug-Schulungen nur als Erweiterung einer bestehtenden Luftfahrer-Lizenz an.

In Einzelfällen (abhängig von Vorkenntnissen) sind Ausbildungen vom Fußgänger zum UL-Piloten möglich. Diese werden über die Vorstandschaft in Absprache mit dem Ausbildungsleiter beantragt.

 

Der Ausbildungsbeginn ist ab dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich.

 

 

Die theoretische Ausbildung umfasst folgende Sachgebiete:

  • Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften, einschließlich Rechtsvorschriften des beweglichen Flugfunkdienstes und die Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Flügen nach Sichtflugregeln,
  • Navigation (Entfällt bei Umschulung)
  • Meteorologie (Entfällt bei Umschulung)
  • Aerodynamik (Entfällt bei Umschulung)
  • Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik und pyrotechnische Einweisung,
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Menschliches Leistungsvermögen (Entfällt bei Umschulung)

(Gesamter Umfang ca. 60 Theoriestunden)

 

Theorieprüfung: (Bei Umschulung durch den Ausbildungsleiter des LSV)

Die theoretische Prüfung wird im multiple-choice-Verfahren abgelegt.

Diese besteht aus 40 Fragen pro Fach. Das Fach Navigation teilt sich dabei in 20 Fragen zur allgemeinen Navigation und 20 Fragen zu einer Navigationsaufgabe, die mittels Kartenmaterial zu lösen ist.

 

Die praktische Ausbildung:

Die Ausbildung von Führern für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge nach § 1 Abs. 1 Nr. 7 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung umfasst eine Gesamtflugzeit von
30 Flugstunden mit aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen; davon können bis zu 20 Flugstunden durch Flugzeit als verantwortlicher Führer von Segelflugzeugen oder Hubschraubern oder fünf Flugstunden durch Flugzeit als Führer von schwerkraftgesteuerten Ultraleichtflugzeugen ersetzt werden, wobei in der Gesamtflugzeit mindestens fünf Flugstunden im Alleinflug enthalten sein müssen, sowie Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen, Außenlandeübungen mit Fluglehrer, mindestens zwei Überlandflüge mit Fluglehrer über jeweils eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometer mit Zwischenlandung, eine theoretische und praktische Einweisung zur Beherrschung des aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeuges in besonderen Flugzuständen sowie eine theoretische und praktische Einweisung in das Verhalten in Notfällen.

 

Praktische Prüfung: (Bei Umschulung durch den Ausbildungsleiter)

Die praktische Prüfung besteht aus einem einstündigen Prüfungsflug in dem Flugübungen vom Prüfer abgefragt und durchflogen werden.